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Grunddaten
Zu-/Abschläge (1/3)
Zu-/Abschläge (2/3)
Zu-/Abschläge (3/3)
Bitte geben Sie eine Zahl bei der Hausnummer ein.
Stadtteil *
Stadtteil
Für bestimmte Stadtteile kommen Zu- bzw. Abschläge in Betracht. Diese können bei "Schritt 3" geändert werden.
Eine Liste mit allen Straßen und den dazughörigen Stadtteilen finden Sie hier: Straßenverzeichnis
Baujahr *
Baujahr
Das Baualter einer Wohnung kann aber nicht schematisch berücksichtigt werden. Eine durch Ausbau oder Erweiterung geschaffene oder umfassend erneuerte Wohnung kann ggf. bis in die Baualtersgruppe: eingeordnet werden, in der die Maßnahmen durchgeführt wurden.
Wohnfläche (in m²) *
Bitte geben Sie eine Zahl (bspw. 70,50) bei der Wohnfläche ein.
Groß- und Kleinwohnungen
Für Apartments, das sind abgeschlossene Wohnungseinheiten, die innerhalb der Wohnung eine Küche oder Kochnische und ein Bad/ Dusche sowie eine Toilette aufweisen, erfolgt bis zu einer Wohnfläche von 30 m² ein Zuschlag von 20 %, der sich gleichmäßig pro m² bis zu einer Wohnfläche von max. 45 m² auf 5 % verringert.
Bei Großwohnungen mit mehr als 3 Zimmern zzgl. KDB erfolgt ein Abschlag ab 120 m² bis 125 m² von 0,5 % bis 3 % und je weitere angefangene 5 m² ein Abschlag von 1 %, und zwar bis max. 20 %. Dieser Größenabschlag gilt nicht für Wohnungen in guten Wohnlagen und bevorzugten Stadtquartieren.
Kaltmiete aktuell *
Kaltmiete Bitte geben Sie die aktuelle Kaltmiete pro Monat in € ein.
Als Kaltmiete wird die Miete bezeichnet, die lediglich die Nutzung der Räumlichkeiten abdeckt. Nicht mit eingeschlossen sind Betriebskosten und weitere Nebenkosten. Wenn nun eine Warmmiete vereinbart ist, hat der Vermieter den konkret berechneten Betriebskostenanteil heraus zurechnen.
Bitte geben Sie eine Zahl (bspw. 845,50) bei der Kaltmiete ein.
Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder mit * aus.
Wohnlage *
Wohnlagenmerkmale
Einfache Wohnlage (nur bis Baujahr 1960): Wohnungen in Straßen ohne Bäume unid Gärten, starker Verkehr, Beeinträchtigungen des Wohnens durch Handwerks- und Gewerbebetriebe (Mischgebiete) usw., Lärm-, Staub- und Geruchsbelästigungen, das Fehlen von Frei- und Grünflächen, abgelegene Wohngegend, keine öffentllichen Verkehrsmittel bzw. Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe.
Mittlere Wohnlage: Die meisten Wohnungen innerhalb des Stadtgebietes liegen in mittleren Wohnlagen, d.h. Normalwohnungen ohne besondere Vor- und Nachteile.
Gute Wohnlage: Wohnungen in Gebieten mit aufgelockerter Bebauung, Baumbepflanzung an den Straßen bzw. Gärten, im Wesentlichen nur Anliegerverkehr, gute Einkaufsmöglichkeiten, das Wohnen nicht beeinträchtig,ende Einrichtungen, günstige Verbindungen zur Innenstadt mit öffentlichen Verlkehrsmitteln.
Wohnlagebedingte Zu-/ Abschläge (in %)
Wohnlagebedingte Zu-/ Abschläge
Wohnlagenbedingte Zu- und Abschläge sind individuell möglich, wenn zusätzliche oder nicht alle Wohnlagenmerkmale gegeben sind. Die Auswahl der Zu-/Abschläge beruht auf Ihrer Einschätzung.
Beispiel: Bei einer "einfachen Lage" kann ein Zuschlag für zusätzliche Merkmale wie "nur Anliegerverkehr" und "gute Einkaufsmöglichkeiten" genommen werden. Die Begründung wird in das Mieterhöhungsschreiben übernommen.
Wohnlagenmerkmale sind: Einfache Wohnlage: Wohnungen in Straßen ohne Bäume und Gärten, starker Verkehr, Beeinträchtigungen des Wohnens durch Handwerks- und Gewerbebetriebe (Mischgebiete) usw., Lärm-, Staub- und Geruchsbelästigungen, das Fehlen von Frei- und Grünflächen, abgelegene Wohngegend, keine öffentlichen Verkehrsmittel bzw. Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe.
Mittlere Wohnlage: Die meisten Wohnungen innerhalb des Stadtgebietes liegen in mittleren Wohnlagen, d.h. Normalwohnungen ohne besondere Vor- und Nachteile.
Gute Wohnlage: Wohnungen in Gebieten mit aufgelockerter Bebauung, Baumbepflanzung an den Straßen bzw. Gärten, im Wesentlichen nur Anliegerverkehr, gute Einkaufsmöglichkeiten, das Wohnen nicht beeinträchtigende Einrichtungen, günstige Verbindungen zur Innenstadt mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Zu-/Abschläge für Stadtquartiere
Zuschläge kommen in Betracht für Wohnungen in besten/bevorzugten Stadtquartieren:
Oberkassel, Niederkassel, Carlstadt: von 5 % bis 10 %
Wittlaer, Kaiserswerth, Kalkum, Lörick, Stockum, Pempelfort, Golzheim, Altstadt, Düsseltal, Unterbilk: von 0% bis 5%
Abschläge kommen in Betracht für Wohnungen in weniger nachgefragten Stadtquartieren:
Flingern-Süd, Holthausen, Reisholz, : von 0 % bis 3 %
Lichtenbroich, Rath, Lierenfeld, Wersten, Hassels, Garath, Eller: von 3% bis 5%
Maßgebend ist immer die konkrete Wohnlage, in der das Objekt tatsächlich im Stadtquartier liegt.
Ausstattung und Beschaffenheit, soweit vom Vermieter erbracht *
Zentrale Beheizung
Bad/Dusche
Zentrale Beheizung
Darunter ist jede Heizungsart zu verstehen, bei der die Wärme- oder Energieversorgung von einer zentralen Stelle aus erfolgt. Neben den üblichen Zentral- und Etagenheizungen gehören u.a. hierzu Ölöfen, die an eine zentrale Ölversorgung angeschlossen sind, desgleichen Gas-Etagenheizungen und Elektro-(Nacht)Speicheröfen (keine Heizlüfter).
Bad/Dusche
Unter Bad ist ein besonderer Nebenraum der Wohnung zu verstehen, in dem sich eine Badewanne und ein Waschbecken jeweils mit Warmwasserversorgung und evtl. ein WC befinden. Der Badewanne gleichzusetzen ist eine Dusche normaler Größe, die fest installiert ist.
Zuschläge für Apartments bis 45 m²
Apartments sind abgeschlossene Wohnungseinheiten, die innerhalb der Wohnung eine Küche oder Kochnische und ein Bad/Dusche sowie eine Toilette aufweisen.
Eine Küche/Kochnische, Bad/Dusche sowie eine Toilette sind vorhanden
Kleinwohnungen bzw. Apartments
Für Apartments, das sind abgeschlossene Wohnungseinheiten, die innerhalb der Wohnung eine Küche oder Kochnische und ein Bad/ Dusche sowie eine Toilette aufweisen, erfolgt bis zu einer Wohnfläche von 30 m² ein Zuschlag von 20 %, der sich gleichmäßig pro m² bis zu einer Wohnfläche von max. 45 m² auf 5 % verringert.
Abschläge für Großwohnungen ab 120 m²
Bei Großwohnungen ab 120 m² Wohnfläche und mehr als 3 Zimmern zzgl. KDB erfolgt ein prozentualer Abschlag.
Es sind mehr als 3 Zimmer zzgl. KDB vorhanden
Großwohnungen
Bei Großwohnungen mit mehr als 3 Zimmern zzgl. KDB erfolgt ein Abschlag ab 120 m² bis 125 m² von 0,5 % bis 3 % und je weitere angefangene 5 m² ein Abschlag von 1 %, und zwar bis max. 20 %. Dieser Größenabschlag gilt nicht für Wohnungen in guten Wohnlagen und bevorzugten Stadtquartieren.
Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder mit * aus.
1. Umfangreiche Modernisierung
Umfangreiche Modernisierung Bei einer umfangreichen Modernisierung der Wohnungen der Baualtersgruppen bis einschließlich 1976 kann ein Zuschlag je m² angesetzt werden, wenn die Wohnung mit isolierverglasten Fenstern ausgestattet ist.
Kein Modernierungsmerkmal: Der Mietwert je m² kann zwischen dem unteren Eckwert und dem Mittelwert der Baujahresgruppe liegen, wenn keines der sechs Modernisierungsmerkmale vorhanden ist.
Drei Modernierungsmerkmale: Der Mietwert je m² kann zwischen dem Mittelwert und dem oberen Eckwert der Bandbreite liegen, wenn drei der sechs Modernisierungsmerkmale vorhanden sind.
Mehr als drei Modernierungsmerkmale: Sollten mehr als drei der der sechs Merkmale erfüllt sein, kann auch der Höchstwert der Bandbreite überschritten werden.
Die Wohnung ist mit isolierverglasten Fenster ausgestattet
Nachträgliche Wärmeisolierung der Fassaden
Nachträgliche Wärmeisolierung des Daches oder der obersten Geschossdecke oder der Kellerdecke
Neuzeitlicher Gesamteindruck des Bades durch Erneuerung der Sanitärinstallation mit neuen Fliesen und neuen Einrichtungsgegenständen
Einbau einer neuzeitlichen Elektroanlage (Minimum Einbau Drehstromzähler, eigene Wohnungsunterverteilung, Einbau FI-Schialter Bad)
Erneuerung der Fußböden mit hochwertiigen Materialien, wie Parkett, Stein- oder Textilbelag
Erneuerung der Heizungsanlage/Technik (wie Brennwertkessel, Niedertemperaturkessel/Wärmepumpe/ Blockheizkraftwerk)
1. Zuschläge für Austattungen
Personenaufzug (0,25 €/m²)
Türsprechanlage (0,05 €/m²)
Besonders hochwertige Wohnungsausstattung
€/m²
2. Abschläge für Austattungen
Untergeschoss-/ Souterrainwohnungen
€/m²
Baujahresuntypische Grundrissnachteile
€/m²
Kein Kabelanschluss/Satellitenfernsehen (-0,05 €/m²)
Keine Isolierverglasung (-0,35 €/m²)
Keine zentrale Beheizung und kein Bad/Dusche, aber mit WC (-1,30 €/m²)